Im Zentrum von Billstedt wurden in den vergangenen Jahren Strukturveränderungen festgestellt, die eine Gefährdung seiner Funktion als Bezirksentlastungszentrum befürchten lassen. Zur Behebung städtebaulicher Missstände und Stärkung seiner Versorgungsfunktion sowie um den Bereich als Ort zum Wohnen, Arbeiten und Leben zu erhalten und zu entwickeln, ist das Gebiet im Jahr 2017 daher per Senatsverordnung als Sanierungsgebiet nach § 142 (4) BauGB im Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ für einen Zeitraum bis zunächst 2024 festgelegt worden. Der Senat beschloss am 13.08.2024 die Verlängerung der Förderlaufzeit des Sanierungsgebietes bis Ende 2028.
Grundlage der Festlegung sind die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB, die städtebauliche Missstände und Funktionsverluste im Sanierungsgebiet belegen. Dies betrifft bauliche und strukturelle Mängel im Wohnungsbestand, unzeitgemäße Architektur und Einzelhandelsformen sowie gestalterische Defizite der öffentlichen Räume, Freiflächen und der Verkehrstrassen.
Das ca. 47 ha große Sanierungsgebiet umfasst die zentralen Bereiche des Billstedter Zentrums. Begrenzt wird es im Norden von den Gleisen der U-Bahn einschließlich der Grünfläche am Maukestieg, im Osten durch die Reclamstraße und den Frobeniusweg einschließlich des östlich angrenzenden Gewerbegebietes, im Süden durch den Geesthang und im Westen durch den Schiffbeker Weg bzw. der daran westlich angrenzenden Hotel-, Wohn- und Gewerbenutzungen. Das Sanierungsgebiet liegt im RISE-Fördergebiet ‚Entwicklungsraum Billstedt-Horn‘ und bildet eines der dortigen Schwerpunktgebiete. Als eines der 11 Fokusräume des Senatskonzepts Stromaufwärts an Elbe und Bille ist das Zentrum zugleich in den gesamtstädtischen Blick gerückt.
Handlungsrahmen zur strukturellen Entwicklung und städtebaulichen Gestaltung des Billstedter Zentrums bildet das vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Hamburg-Mitte im Jahr 2017 unter breiter Beteiligung erarbeitete und in den Jahren 2021 und 2024 fortgeschriebene Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) mit Planungs- und Projektvorschlägen, die in einem Maßnahmenplan und Städtebaulichen Rahmenplan zusammenfassend dargestellt werden. Für insgesamt 14 sog. Neuordnungsbereiche im Sanierungsgebiet wurden mit dem Städtebaulichen Rahmenplan Planungsvorschläge für Wohnen und gemischte Nutzungen entworfen, auf deren Grundlage durch Nachverdichtungs- und Neuordnungspotentiale etwa 500 neue Wohnungen im Sanierungsgebiet geschaffen werden können.
Verantwortlich für die Durchführung, Steuerung und Koordinierung des gesamten Sanierungsverfahrens ist das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Bezirksamt Hamburg-Mitte. Zur Begleitung des Gebietsentwicklungsprozesses wurde das Büro plankontor Stadt & Gesellschaft GmbH beauftragt, welches bei gebietsbezogenen Kommunikations-, Koordinations- und Vernetzungsaufgaben unterstützend tätig ist. Auf dieser Website informieren wir Sie über Projekte, Vorhaben, Maßnahmen und Termine im Rahmen des Sanierungsverfahrens Billstedt-Zentrum. Ebenso können Sie sich ergänzende Materialien zum Sanierungsverfahren herunterladen.
Durch Ihre Mitarbeit im Sanierungsbeirat, eigene Projekte oder Ihre Teilnahme an projekt- und maßnahmenbezogenen Beteiligungsaktionen haben Sie die Möglichkeit, sich am Veränderungsprozess zu beteiligen und diesen mit zu gestalten! Sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf Sie!