Im Zentrum von Billstedt wurden in den vergangenen Jahren Strukturveränderungen festgestellt, die eine Gefährdung seiner Funktion als Bezirksentlastungszentrum befürchten lassen. Zur Behebung städtebaulicher Missstände und Stärkung seiner Versorgungsfunktion sowie um den Bereich als Ort zum Wohnen, Arbeiten und Leben zu erhalten und zu entwickeln, ist das Gebiet im Jahr 2017 daher per Senatsverordnung als Sanierungsgebiet nach § 142 (4) BauGB im Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ für einen Zeitraum bis zunächst 2024 festgelegt worden. Der Senat beschloss am 13.08.2024 die Verlängerung der Förderlaufzeit des Sanierungsgebietes bis Ende 2028.
Grundlage der Festlegung sind die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB, die städtebauliche Missstände und Funktionsverluste im Sanierungsgebiet belegen. Dies betrifft bauliche und strukturelle Mängel im Wohnungsbestand, unzeitgemäße Architektur und Einzelhandelsformen sowie gestalterische Defizite der öffentlichen Räume, Freiflächen und der Verkehrstrassen.
Leitziele der städtebaulichen Sanierung sind demzufolge
Billstedts Zentrum hat sich zu einem belebten Mittelpunkt mit hoher Versorgungsfunktion für seinen regionalen Einzugsbereich entwickelt.
Die Standortbedingungen des Zentrums für das Wohnen sind durch Modernisierung des Wohnungsbestandes, Bestandserneuerung und zeitgemäßen Neubau gestärkt und attraktiv.
Die Aufenthaltsqualität im Zentrum ist durch attraktive öffentliche Räume gesteigert.
Das ca. 47 ha große Sanierungsgebiet umfasst die zentralen Bereiche des Billstedter Zentrums. Begrenzt wird es im Norden von den Gleisen der U-Bahn einschließlich der Grünfläche am Maukestieg, im Osten durch die Reclamstraße und den Frobeniusweg einschließlich des östlich angrenzenden Gewerbegebietes, im Süden durch den Geesthang und im Westen durch den Schiffbeker Weg bzw. der daran westlich angrenzenden Hotel-, Wohn- und Gewerbenutzungen. Das Sanierungsgebiet liegt im RISE-Fördergebiet ‚Entwicklungsraum Billstedt-Horn‘ und bildet eines der dortigen Schwerpunktgebiete. Als eines der 11 Fokusräume des Senatskonzepts Stromaufwärts an Elbe und Bille ist das Zentrum zugleich in den gesamtstädtischen Blick gerückt.
Handlungsrahmen zur strukturellen Entwicklung und städtebaulichen Gestaltung des Billstedter Zentrums bildet das vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Hamburg-Mitte im Jahr 2017 unter breiter Beteiligung erarbeitete und in den Jahren 2021 und 2024 fortgeschriebene Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) mit Planungs- und Projektvorschlägen, die in einem Maßnahmenplan und Städtebaulichen Rahmenplan zusammenfassend dargestellt werden. Für insgesamt 14 sog. Neuordnungsbereiche im Sanierungsgebiet wurden mit dem Städtebaulichen Rahmenplan Planungsvorschläge für Wohnen und gemischte Nutzungen entworfen, auf deren Grundlage durch Nachverdichtungs- und Neuordnungspotentiale etwa 500 neue Wohnungen im Sanierungsgebiet geschaffen werden können.
Verantwortlich für die Durchführung, Steuerung und Koordinierung des gesamten Sanierungsverfahrens ist das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Bezirksamt Hamburg-Mitte. Zur Begleitung des Gebietsentwicklungsprozesses wurde das Büro plankontor Stadt & Gesellschaft GmbH beauftragt, welches bei gebietsbezogenen Kommunikations-, Koordinations- und Vernetzungsaufgaben unterstützend tätig ist. Auf dieser Website informieren wir Sie über Projekte, Vorhaben, Maßnahmen und Termine im Rahmen des Sanierungsverfahrens Billstedt-Zentrum. Ebenso können Sie sich ergänzende Materialien zum Sanierungsverfahren herunterladen.
Durch Ihre Mitarbeit im Sanierungsbeirat, eigene Projekte oder Ihre Teilnahme an projekt- und maßnahmenbezogenen Beteiligungsaktionen haben Sie die Möglichkeit, sich am Veränderungsprozess zu beteiligen und diesen mit zu gestalten! Sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf Sie!
Aktuelles:
Spatenstich am 30.10.2024 zur Umgestaltung der Billstedter Hauptstraße (Veloroute 8) erfolgreich!
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat im September 2024 mit den Bauarbeiten zur Umgestaltung der Billstedter Hauptstraße (Veloroute 8) begonnen. Umgebaut wird der Abschnitt zwischen der Straße ‚Am Alten Zoll‘ bis zum ‚Hertelstieg‘. Die Umgestaltung der Billstedter Hauptstraße ist ein Schlüsselprojekt im RISE-Fördergebiet Billstedt-Zentrum und wird aus dem Bündnis für den Radverkehr und dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) gefördert. Mehr zum Projekt erfahren Sie hier.
Der offizielle Startschuss für die Baumaßnahme wurde am 30. Oktober 2024 bei einem Spatenstich mit Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein, Bezirksamtsleiter Ralf Neubauer, Stadtplanungsamtsleiter Michael Mathe und Alexandra Engler, stellv. Leiterin Fachamt Management des öffentlichen Raumes, feierlich begangen.
Am Spatenstich auf Höhe der Möllner Landstraße 3 (vor dem Südeingang des Billstedt-Centers) auf der ‚Piazza‘ nahmen gut 50 Personen teil, es gab leckeres Essen vom ansässigen Restaurant HARDAL, eine Torte in „Baustellenoptik“ und viele spannende Gespräche – und auch das Wetter spielte mit!
Temporärer Umzug des Stadtteilbüros Billstedt/Horn erforderlich – Sprechzeiten finden weiterhin statt!
Das Stadtteilbüro Billstedt/Horn muss kurzfristig (temporär) umziehen, um Räume für die temporäre Unterbringung der Schularztstelle freizumachen.
Sie finden das Stadtteilbüro seit Oktober 2024 im 1. OG des Hauptgebäudes des Kundenzentrums im Öjendorfer Weg 9 (Raum Nr. 127). Der Eingang erfolgt von außen über den Eingang zur Kantine, von dort gelangen Sie über die Treppe oder den Fahrstuhl in den 1. Stock. Direkt neben dem Fahrstuhl befindet sich das Stadtteilbüro. Eine Ausschilderung ist vorhanden.
Wir freuen uns, Sie auch im „neuen“ Stadtteilbüro über den aktuellen Stand im Sanierungsverfahren Billstedt-Zentrum zu informieren, Mitmachmöglichkeiten aufzuzeigen, Ihre Fragen zu beantworten und Ihre Hinweise aufzunehmen. Die Sprechzeiten sind weiterhin freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr.
Ein Blick zurück und zwei nach vorn – neuer Flyer veröffentlicht!
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hat Anfang September 2024 einen neuen Flyer zum aktuellen Stand des Sanierungsverfahrens Billstedt-Zentrum veröffentlicht. Kurz und prägnant wird auf das Erreichte geblickt und ein Überblick über zukünftige, teilweise kurz vor der Umsetzung stehende Projekte gegeben.
Hier können Sie sich den Flyer bequem herunterladen. Sie finden ihn darüber hinaus auch bei vielen Geschäften, in Arztpraxen und bei weiteren Einrichtungen im Billstedter Zentrum zum Mitnehmen.
Billstedt-Zentrum bleibt bis Ende 2028 Fördergebiet!
Das Billstedter Zentrum wurde im Mai 2017 mit Verordnung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg als Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 4 BauGB im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) bis zunächst 2024 förmlich festgelegt.In vielen Bereichen besteht jedoch nach wie vor Handlungsbedarf, so dass der Hamburger Senat am 13.08.2024 beschloss die Förderlaufzeit des Sanierungsgebietes bis Ende 2028 zu verlängern!
Nun können weiterhin RISE-Projekte geplant und umgesetzt werden. Schwerpunkte der nächsten Jahre liegen in den Bereichen Klimaschutz, Wohnungsneubau, Unterstützung des lokalen Gewerbes und Neugestaltung von Straßen und Plätzen wie der Umgestaltung der Fußgängerzone Möllner Landstraße.
Die Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) samt Maßnahmenplan und städtebaulichem Rahmenplan können Sie sich bequem auf dieser Seite herunterladen. Sie finden die Dokumente auf der linken Spalte.